Pauschalreise & Flugverspätung: Erstattungsansprüche einfach erklärt

Wir empfehlen sorgfältig ausgewählte Produkte. Bei einem qualifizierten Kauf über unsere Links erhalten wir eine kleine Provision von unseren Partnern, wie z. B. Amazon. Dies verursacht keine zusätzlichen Kosten für dich, ermöglicht es aber, unsere Arbeit zu unterstützen. Alle mit einem * markierten Links sind Affiliate-Links (Werbung).

Bei Störungen Ihrer Pauschalreise durch Flugprobleme stehen Ihnen zwei separate Wege zur Geltendmachung Ihrer Rechte zur Verfügung. Sie können sowohl die Fluggesellschaft als auch den Reiseveranstalter in die Pflicht nehmen. Diese rechtlichen Möglichkeiten bestehen unabhängig voneinander und ergänzen einander. Die EU-Fluggastrechteverordnung bildet dabei das zentrale rechtliche Fundament für Ihre Ansprüche gegenüber der Airline. Diese Verordnung greift in zwei Fällen: Wenn Ihr Flug von einem EU-Flughafen startet oder wenn Sie mit einer europäischen Fluggesellschaft in die EU einfliegen. Ohne einen solchen EU-Bezug beschränken sich Ihre Rechte meist auf die Erstattung des Flugpreises oder eine alternative Beförderung. Die EU-Verordnung hingegen eröffnet Ihnen deutlich umfangreichere Ansprüche, die von finanziellen Entschädigungen bis zu Betreuungsleistungen reichen.

Entschädigungsansprüche gegenüber der Fluggesellschaft

Die Höhe Ihrer Flugentschädigung orientiert sich an der Distanz der geplanten Reise. Bei Kurzstreckenflügen bis 1.500 Kilometer können Sie 250 Euro einfordern. Für mittlere Distanzen bis 3.500 Kilometer sieht die EU-Verordnung eine Ausgleichszahlung von 400 Euro vor. Langstreckenflüge ab 3.500 Kilometern werden mit 600 Euro pro Reisenden kompensiert. Zusätzlich zur finanziellen Entschädigung haben Sie Anrecht auf Unterstützungsleistungen. Dazu zählen kostenlose Mahlzeiten, Erfrischungen und bei Bedarf eine Hotelunterbringung. Diese Ansprüche gelten jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Erfolgt die Annullierung Ihres Fluges mehr als 14 Tage vor dem geplanten Abflug, entfällt der Anspruch auf die pauschale Entschädigung. In diesem Fall steht Ihnen lediglich die Wahl zwischen der Erstattung des Ticketpreises oder einem alternativen Flug zu.

Besondere Regelungen bei außergewöhnlichen Umständen

Außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegen und selbst durch zumutbare Maßnahmen nicht zu verhindern gewesen wären. Ein klassisches Beispiel hierfür ist ein Vulkanausbruch, der den Luftraum unbenutzbar macht. In solchen Fällen entfällt der Anspruch auf die pauschale Ausgleichszahlung. Die Fluggesellschaft muss dann nachweisen, dass das Ereignis tatsächlich unvermeidbar war und sie keine Möglichkeit hatte, die Störung abzuwenden. Der aktuell häufig auftretende Personalmangel an Flughäfen zählt nicht zu den außergewöhnlichen Umständen. Airlines müssen für ausreichend Personal sorgen – dies liegt in ihrem direkten Verantwortungsbereich. Bei Flugausfällen aufgrund von Personalproblemen bleiben Ihre Ansprüche auf Entschädigung bei Flugverspätung daher bestehen.

Zusätzliche Ansprüche bei Pauschalreisen

Bei einer Pauschalreise trägt der Reiseveranstalter die Gesamtverantwortung für alle gebuchten Leistungen. Störungen im Flugablauf werden dem Veranstalter direkt zugerechnet – unabhängig davon, ob diese durch die Airline verursacht wurden. Ein verspäteter Flug berechtigt Sie zur Minderung des Reisepreises, da Ihnen wertvolle Urlaubszeit verloren geht. Die Höhe der Minderung richtet sich nach der Dauer der Verspätung und dem Anteil der betroffenen Reisetage.

Besonders wichtig: Sie können Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude geltend machen. Dieser rechtliche Anspruch entschädigt Sie für die nicht wie geplant nutzbare Urlaubszeit. Der Veranstalter muss zudem für Ihre Verpflegung und gegebenenfalls Unterkunft während der Verzögerung aufkommen. Diese erweiterten Rechte stehen Ihnen ausschließlich bei Pauschalreisen zu – ein Grund mehr, sich im Störungsfall direkt an den Reiseveranstalter zu wenden. Die Ansprüche bestehen zusätzlich zu möglichen Entschädigungen durch die Fluggesellschaft.

Durchsetzung der Ansprüche

Bei Störungen Ihrer Pauschalreise sollten Sie parallel zwei Wege verfolgen: Melden Sie Ihre Ansprüche sowohl bei der Fluggesellschaft als auch beim Reiseveranstalter an. Dokumentieren Sie dabei alle Vorkommnisse sorgfältig mit Fotos, Screenshots oder schriftlichen Notizen. Bewahren Sie sämtliche Belege auf, die im Kontext der Störung entstehen. Dazu gehören Quittungen für Verpflegung, alternative Transportmittel oder Übernachtungen. Diese Nachweise sind essenziell für die spätere Erstattung Ihrer Auslagen.

Die zeitnahe Kontaktaufnahme mit dem Reiseveranstalter ist besonders wichtig. Er muss die Chance erhalten, Abhilfe zu schaffen. Informieren Sie auch die Reiseleitung vor Ort über Probleme. Setzen Sie dem Veranstalter angemessene Fristen zur Behebung der Mängel. Für die Geltendmachung von Entschädigungen bei der Airline gelten keine strengen Fristen, allerdings verjähren die Ansprüche nach drei Jahren. Die Anmeldung von Reisemängeln beim Veranstalter muss hingegen innerhalb eines Monats nach der geplanten Beendigung der Reise erfolgen.

Entschädigung bei Flugausfall (Interview Flug-Verspaetet.de)
Das Video wird von Youtube eingebettet. Es gelten die Datenschutzerklärungen von Google.

Schreibe einen Kommentar